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Verpflichtende Information des Wärmeversorgers nach EWSG

Nov 24, 2022

Liebe Kundin, lieber Kunde,

die Gas- und Wärmepreisebremse wurde mit dem Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher
von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz –
EWSG) beschlossen.

Mit dem EWSG bekommen wir die Möglichkeit, einige unserer Kunden direkt zu entlasten, indem
wir bis zum 31.12.2022 eine sogenannte gesonderte Kompensationszahlung (Entlastung) für
Wärme an diese Kunden leisten. Mit Ihrer Abrechnung für den Monat Dezember 2022 erhalten Sie
dann eine gesonderte Information über die Höhe dieser Kompensationszahlung.
Sie sind von der Entlastung betroffen, wenn:

  • Ihr jährlicher Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden liegt,
  • Sie Vermieter sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bez. Mieter über die
    Entnahmestelle abgerechnet wird.
  • Es sich bei Ihnen um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

Weitere kompensationsberechtigte Kundengruppen entnehmen Sie bitte § 4 Absatz 1
EWSG

Wenn Sie Mieter sind, werden Sie zwar entlastet, jedoch nicht direkt von uns als Wärmeversorger,
sondern von Ihrem Vermieter über die nächste Heizkostenabrechnung. In dieser muss Ihr Vermieter
die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen.

Die tatsächliche Höhe des Entlastungsbetrages hängt von den vertraglichen Vereinbarungen
zwischen uns und Ihnen ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber
unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen.

Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten
unserer Kunden an eine einen Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
weiterzugeben. Als Beauftragter wurde seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft benannt.

Folgende Kunden-Daten müssen wir weitergeben:

  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Name und Postanschrift
  • Abschlagszahlung für September
  • Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraumes

Wir hoffen, dass diese Entlastung Ihnen weiterhilft und Sie auch in Zukunft mit unseren Leistungen
zufrieden sind.

Ihre
WVO Wärmeversorgungsgesellschaft Olbersdorf