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Verpflichtende Information des Wärmeversorgers nach EWPBG

Feb 13, 2023

Liebe Kundin, lieber Kunde,

die Gas- und Wärmepreisebremse wurde mit dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) beschlossen.

Die mit der Wärmepreisbremse gewährte Entlastung erfolgt aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland.

Sie sind von der Entlastung betroffen, wenn Sie zu den berechtigten Kundengruppen nach § 11 Abs. 1 EWPBG gehören.

Wenn Sie Mieter sind, werden Sie zwar entlastet, jedoch nicht direkt von uns als Wärmeversorger, sondern von Ihrem Vermieter über die nächste Heizkostenabrechnung. Über die Details informiert Sie Ihr Vermieter direkt.
Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden an einen Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben. Als Beauftragter wurde seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft benannt.

Folgende Kunden-Daten müssen wir weitergeben:

  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Name und Postanschrift
  • Abschlagszahlung für September
  • (prognostizierte) Liefermenge des Jahres 2022

Zusätzlich zu den Entlastungen über die Wärmepreisbremse können Sie durch eine Reduzierung Ihres Wärmeverbrauchs weitere Einsparpotenziale ausschöpfen.

Wir hoffen, dass diese Entlastung Ihnen weiterhilft und Sie auch in Zukunft mit unseren Leistungen zufrieden sind.

Ihre
WVO Wärmeversorgungsgesellschaft Olbersdorf